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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: August 2026

§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Überlassung der Software-as-a-Service-Anwendung „Nodely" (nachfolgend „Software") durch die VRAH GmbH, Ziegelgasse 5b, 68307 Mannheim (nachfolgend „Anbieter") an ihre Kunden.

(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen.

(3) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Leistungen stellt kein bindendes Angebot dar. Der Kunde gibt mit Absenden der Bestellung ein verbindliches Angebot ab.

(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die Bestellung in Textform bestätigt oder den Zugang zur Software freischaltet.

§ 3 Leistungsgegenstand

(1) Der Anbieter stellt dem Kunden die Software für die Dauer des Vertrages über das Internet zur Nutzung bereit und speichert die vom Kunden eingestellten Daten.

(2) Der Funktionsumfang ergibt sich aus der jeweils gebuchten Leistungsbeschreibung. Der Anbieter entwickelt die Software fortlaufend weiter. Funktionale Änderungen sind zulässig, soweit der vertragsgemäße Nutzen nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

(3) Ein Anspruch auf Erstellung individueller Anpassungen besteht nicht, sofern nicht gesondert vereinbart.

§ 4 Verfügbarkeit, Wartung

(1) Der Anbieter schuldet eine Verfügbarkeit der Software von 98 % im Jahresmittel, gemessen am Übergabepunkt des Rechenzentrums.

(2) Nicht als Ausfall gelten Zeiten angekündigter Wartung sowie Störungen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat (insbesondere höhere Gewalt, Ausfälle von Vorleistungen Dritter, Störungen im Verantwortungsbereich des Kunden).

(3) Wartungsarbeiten führt der Anbieter nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durch und kündigt planbare Arbeiten mit angemessener Frist an.

§ 5 Nutzungsrechte

(1) Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht übertragbares Recht, die Software bestimmungsgemäß über das Internet zu nutzen.

(2) Eine Überlassung an Dritte, Vervielfältigung, Bearbeitung oder Dekompilierung über die gesetzlich zwingenden Grenzen hinaus ist nicht gestattet.

(3) Der Kunde darf die Software für die Verwaltung der von ihm betreuten Objekte nutzen, einschließlich der Nutzung durch seine Mitarbeiter.

§ 6 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde hält Zugangsdaten geheim und schützt sie vor dem Zugriff Dritter. Er teilt dem Anbieter unverzüglich mit, wenn ein Missbrauch zu besorgen ist.

(2) Der Kunde ist für die von ihm eingestellten Inhalte verantwortlich und stellt sicher, dass er zur Verarbeitung der eingestellten personenbezogenen Daten berechtigt ist.

(3) Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Nutzung der Software durch den Kunden beruhen.

§ 7 Vergütung und Zahlung

(1) Es gilt die bei Vertragsschluss vereinbarte Vergütung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Die Vergütung ist monatlich im Voraus fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.

(3) Der Anbieter kann die Vergütung mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Abrechnungszeitraums anpassen. Erhöht sich die Vergütung um mehr als 5 %, kann der Kunde den Vertrag zum Wirksamwerden der Erhöhung außerordentlich kündigen. Auf dieses Recht weist der Anbieter in der Mitteilung hin.

(4) Gerät der Kunde mit der Zahlung zweier aufeinanderfolgender Monatsbeträge in Verzug, kann der Anbieter den Zugang nach vorheriger Ankündigung sperren. Die Zahlungspflicht bleibt bestehen.

§ 8 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

(1) Verarbeitet der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Dieser ist Bestandteil des Vertrages.

(2) Der Kunde bleibt Verantwortlicher im Sinne der DSGVO für die von ihm eingestellten Daten.

§ 9 Datensicherung und Datenexport

(1) Der Anbieter sichert die Daten des Kunden arbeitstäglich.

(2) Der Kunde kann seine Daten während der Vertragslaufzeit jederzeit in einem gängigen Format exportieren.

(3) Nach Vertragsende stellt der Anbieter die Daten für 30 Tage zum Export bereit und löscht sie anschließend, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

§ 10 Gewährleistung

(1) Der Anbieter gewährleistet die Funktionsfähigkeit der Software nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung. Es gilt Mietrecht (§§ 535 ff. BGB).

(2) Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB ist ausgeschlossen.

(3) Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich in Textform an und beschreibt sie nachvollziehbar.

§ 11 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

(4) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur bis zu dem Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.

§ 12 Laufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit, sofern nichts anderes vereinbart ist.

(2) Er kann von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(4) Kündigungen bedürfen der Textform.

§ 13 Änderungen dieser Bedingungen

(1) Der Anbieter kann diese Bedingungen ändern, soweit dies zur Anpassung an geänderte Rechtslage, Rechtsprechung oder technische Gegebenheiten erforderlich ist und der Kunde dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird.

(2) Änderungen teilt der Anbieter mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen, gelten die Änderungen als angenommen. Auf diese Wirkung weist der Anbieter in der Mitteilung besonders hin. Widerspricht der Kunde, kann jede Seite den Vertrag zum Wirksamwerden der Änderung kündigen.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Mannheim, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.